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Regeln für Kindertanzunterricht

Achtung! Bitte beachten Sie unsere Coronavirus-Regeln!

In unserer Tanzschule gibt es bestimmte Regeln für Kindertanzunterricht

 

1. Der Zeitraum des Vertrags beträgt ein Jahr, die Kündigungsfrist 3 Monate.

In den Schulferien wird nach speziellem Kursplan trainiert, für die Teilnahme sollten die Kinder in eine Ferienlilste eingetragen werden.

 

2. Der Unterricht beginnt pünktlich, deshalb bitten wir Sie 10 Minuten vor dem Beginn zu kommen, um sich in Ruhe umzuziehen und auf den Tanzkurs vorzubereiten.

 

3. Für Kinderunterricht ist es verpflichtend, Tanzkleidung zu tragen! (Mädchen: Schwarzer Ballettbody, schwarzer Tanzrock, Ballettschuhe, Haardutt
Jungen: Schwarzes/Weißes T-Shirt, Ballettshorts, Ballettschuhe).
Einmal im Jahr werden Tanzkleidung eingekauft, welche man bestellen und bei dem Tanzkursleiter oder im Büro bis zum 20.Oktober bezahlen kann.

 

20150801-RK0A12954. Zweimal im Jahr führt die Tanzschule eigene Auftritte der Kinder auf (Tag der offenen Tür, Konzert), wo unsere eigenen Tänze in Kostümen aufgeführt werden.

 

5. Am Jahresende(Juni/Juli) wird eine Eintrittstanzprüfung in die Leistungsgruppe durchgeführt.
Für diese Tanzprüfung muss folgendes vorbereitet werden: ein klassischer Tanz, eine Jazz-Kombination, Sprünge, Akrobatik und eine eigene
Choreographie.
Die Leistungsgruppe trainiert 3 mal/Woche für jeweils 2 Stunden
Für jeden Teilnehmer der Leistungsgruppe ist es verpflichtendan Tanzwettbewerben, Werbeaktionen und Konzertauftritten teilzunehmen

 

6. Die Tanzschule übernimmt jegliche Verantwortung, jedoch nur während des
Tanzunterrichts. Deshalb bitten wir alle Eltern ihre Kinder vor Beginn des Tanzunterrichts nicht unbeaufsichtigt zu lassen.